Hinweisgeberschutz
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz gibt es nun eine neue gesetzliche Vorschrift, die es Menschen ermöglichen soll, Gesetzesverstöße in ihrem Unternehmen über einen geschützten Weg offen zu machen. Ziel des Gesetzes ist es vor allem, denjenigen eine Möglichkeit zur Offenlegung von Verstößen zu bieten, die bei der Nutzung anderer Kommunikationsmöglichkeiten Repressalien befürchten müssten. Dadurch wird die Möglichkeit geboten, Handlungen im Arbeitsumfeld, die nicht gesetzteskonform ablaufen und hierdurch gegebenfalls in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, über den neuen Meldekanal für Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz abzugeben.
Um die Möglichkeit zur Abgabe eines Hinweises mit einem Höchstmaß an Vertraulichkeit zu bieten, haben wir die Caritas Dienstgebergenossenschaft (cdg) als interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz mit der Entgegennahme dieser Hinweise beauftragt. Wir versprechen im Sinne des Gesetzes Schutz für die Hinweisgeber und die Beschäftigten sowie Wahrung der Vertraulichkeit im Bezug auf die Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand der Meldung sind sowie die der sonstigen in der Meldung genannten Personen. Die Unschuldsvermutung gilt selbstverständlich für die Betroffenen, bis der Verstoß bewiesen ist.
Die Abgabe einer (anonymen) Meldung und die gegebenfalls folgende Kommunikation erfolgen über die Meldeplattform der cdg. Diese erreichen sie unter:
Sicher-melden.de/cdg396
Um Hinweise angemessen zu bearbeiten zu können, ist die Meldung bitte so konkret wie möglich zu formulieren. Hierbei ist es Hilfreich, sich an W-Fragen: Wer?, Was?, Wann?, Wie?, Wo? Zu orientieren.
Zum Stand einer Bearbeitung einer Meldung erhält man gemäß §17 Abs.1 Nr.1 HinSchG nach spätestens 7 Tagen eine Eingangsbestätigung.
Bei Abgabe einer Meldung ist es sinnvoll, regelmäßig den Stand auf der Meldeplattform zu verfolgen und bei Rückfragen zu antworten, denn nur so kann ein reibungsloses Verfahren sichergestellt werden.
Gemäß §17 Abs.2 HinSchG gibt es innerhalb von 3 Monaten nach Bestätigung des Eingangs der Meldung eine Rückmeldung, die in der Regel die ergriffenen Folgemaßnahmen und dessen Gründe dafür umfasst.
Wenn sie Fragen zur Abgabe von Hinweisen, der Nutzung der Plattform oder auch zur Vertraulichkeit haben bzw. einen telefonischen Kontakt wünschen, ist eine direkte Rücksprache mit der cdg unter folgenden Kontaktdaten möglich:
Telefon: 05251 889-0128
E-Mail: hinweisgeberschutz@caritag-cdg.de