Vererben – Stiften

Vererben

Vielleicht haben Sie sich schon einmal gefragt, was von dem bleibt, was Sie sich im Leben erarbeitet und geschaffen haben. Sicher, einen Teil werden Ihre Kinder oder Ihre nächsten Verwandten erben. Haben Sie jedoch keine gesetzlichen Erben, so fällt Ihr gesamtes Vermögen dem Staat zu, der es dann nach Gutdünken einsetzen kann.

Vielleicht möchten Sie aber auch, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod in Ihrem Sinn verwendet wird. Sie möchten vielleicht eine gemeinnützige Organisation wie z.B. die Ökumenische Kinder- und Jugendförderung e.V. mit einem Vermächtnis bedenken. In diesem Fall müssten Sie zu Gunsten der ÖKJ ein Testament aufsetzen. Ihr Erbe bleibt steuerfrei, d.h. es kommt in vollem Umfang dem Zweck zu Gute, den Sie selbst bestimmen.

Zustiften

Mit Ihrer eigenen Stiftung unter z.B. dem Dach der Caritas-Stiftung haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Lebenswerk eine Zukunft zu geben und langfristig soziales Engagement zu sichern. Den Zweck (z.B. entsprechend den Zielen der ÖKJ) legen Sie selbst fest. So bleibt das Vermögen, das Sie der Stiftung zuwenden, unangetastet. Lediglich die Zinserträge werden zur Erfüllung des Stiftungszweckes verwendet.