Heilpädagogischer Inklusionsdienst

Die MitarbeiterInnen des mobilen Inklusionsfachdienstes sind Ansprechpartner für

  • Eltern und Kindertageseinrichtungen

und unterstützen diese bei der Inklusion von Kindern mit Entwicklungsauffälligkeiten oder Behinderung.

Gefördert werden Kinder mit

  • körperlicher Behinderung
  • geistiger Behinderung
  • Sinnesbehinderung
  • Wahrnehmungsstörungen
  • Entwicklungsstörungen, –auffälligkeiten und –verzögerungen

Die Förderung

erfolgt nach heilpädagogischen Grundsätzen in Großgruppen, Kleingruppen oder in Einzelangeboten. Die Kinder werden in der Regel 2x wöchentlich im Regelkindergarten gefördert. Grundsätze der Förderung sind u.a.:

  • Ganzheitlichkeit
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften
  • Zusammenarbeit mit dem sozialen Umfeld des Kindes (Eltern, Regel-Kindergarten)

Ziel ist es, Kinder mit und ohne Behinderung an gemeinsame Lebens- und Lernformen heranzuführen. Die individuelle Förderung des Kindes steht im Vordergrund, um so eine bestmögliche Eigenständigkeit zu erlangen.

Neben der Förderung der Kinder gehört auch die Beratung von Eltern und ErzieherInnen zum Leistungsumfang des Integrationsfachdienstes. Eine Zusammenarbeit mit allen Beteiligten ist erwünscht. Sie ist eine wichtige Voraussetzung, um eine bestmögliche Entwicklung des Kindes zu gewährleisten.

Voraussetzungen

Die Rahmenbedingungen im Regelkindergarten müssen eine Aufnahme von Kindern mit Handicaps ermöglichen. Solche Rahmenbedingungen können z.B. sein:

  • Gruppengröße
  • Raumgröße
  • Unterstützung durch den Kindergartenträger und die ErzieherInnen
  • Schwere der Behinderung

Genehmigungsverfahren

Für jedes Kind wird beim Kreissozialamt (oder Kreisjugendamt) ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgt eine Begutachtung des Kindes durch das Staatliche Gesundheitsamt. Erst nach der Genehmigung der Eingliederungshilfe kann der Heilpädagogische Integrationsfachdienst tätig werden.